Was kostet ein Wertgutachten?
Mein Honorar erhebe ich auf der Grundlage des
Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen
und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -JVEG-)
Danach fällt eine Mindestgebühr in Höhe von 80,00 (Honorargruppe
3) + Auslagen an.
Übersteigt der Wert der zu begutachtenden
Teile den Betrag von 800,00 , so werden
10 % des festgestellten Wertes + Auslagen erhoben.
Fernmündliche Auskünfte
und Kurzgutachten (wesentliche
Reduzierung der Hintergrundinformationen, stichpunktartige Informationen zu
Werk, Form, Form- und/oder Dekorentwerfer, keine Übernahme von Fotos,
keine detaillierte Auflistung der Einzelpreise)
kosten 40,00 + MwSt. |